A K T U E L L E S
aus der Kanzlei ...
TASCHENRECHNER AM STEUER KANN GELDBUSSE RECHTFERTIGEN
18. Februar 2021
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 16.12.2020 entschieden (Az. 4 StR 526/19), dass es sich bei einem Taschenrechner um ein elektronisches Gerät im Sinne des § 23a Abs. 1a StVO handelt, das der Information dient. Daher darf der Taschenrechner - wie ein Mobiltelefon - am Steuer nicht bedient werden.
Es ist davon auszugehen, dass im Lichte dieses Beschlusses weitere elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information und Organisation dienen, wie z. B. auch Geräte der Unterhaltungselektronik und Navigationsgeräte in den Fokus rücken. Solche Geräte dürfen während der Fahrt nur benutzt werden, wenn sie weder aufgenommen noch in der Hand gehalten werden. Aber auch dann darf der Fahrer nur einen kurzen Blick vom Verkehr abwenden oder hat eine Sprachsteuerung zu benutzen.
​
BGH, Pressemitteilung Nr. 037/2021

RVG - AKTUELL
18. Februar 2021
Nachdem im Jahr 2013 das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) zuletzt an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst wurde, traten zum 01.01.2021 Änderungen unter anderem der Rechtsanwaltsgebühren in Kraft.
​
Die Änderungen folgen vor dem Hintergrund der stetig steigenden Kosten im Kanzleibetrieb und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage.
Sollten Sie Fragen zum Thema Gebührenanpassung 2021 haben, kontaktieren Sie uns gerne per Telefon.

WEIHNACHTEN & 2021
22. Dezember 2020
Wir wünschen allen Mandantinnen/Mandanten, Geschäftspartnern und Besuchern unserer Homepage ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr.
​
Die Kanzlei bleibt in der Zeit vom 24.12.2020 bis zum 31.12.2020 geschlossen.
Ab dem 04.01.2021 stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne wieder zur Verfügung.

WIR SIND ONLINE
01. November 2020
Seit dem 01.11.2020 ist die Kanzlei Weber & Stark nun im World Wide Web vertreten.Â
Im Bereich "Aktuelles" informieren wir zu gegebener Zeit über Neues, Änderungen, Rechtliches und berichten aus dem Kanzleialltag.
